Brandschutzaufsicht & Führungsdienst
Die Führung der Feuerwehren im Hochtaunuskreis auf Landkreisebene ist in zwei Bereiche geteilt:
BRANDSCHUTZ
AUFSICHTSDIENST
Der Kreisausschuss des Hochtaunuskreises ernennt den Kreisbrandinspektor, dessen Stellvertreter und zu deren Unterstützung auch die Kreisbrandmeister.
Der Hochtaunuskreis ist u.a. für den Brandschutzaufsichtsdienst zuständig. Die konkreten Aufgaben des Brandschutzaufsichtsdienstes werden sodann durch den Kreisbrandinspektor, dessen Stellvertreter und die Kreisbrandmeister wahrgenommen. Der Brandschutzaufsichtsdienst kann jederzeit selbst die technische Einsatzleitung im Einsatz übernehmen. Der Brandschutzaufsichtsdienst ist in diesem Fall befugt, den Einsatz der Feuerwehren sowie aller Hilfskräfte zu regeln, erforderliche Einsatzmaßnahmen zu treffen und zusätzliche Einsatzmittel und Einsatzkräfte bei der zuständigen Behörde anzufordern.“
Führungsdienst

NN
Kreisbrandinspektor

LARS
BENNDORF
stellv. Kreisbrandinspektor
Kreisbrandmeister

MARKUS
ULLRICH
Feuerwehrleistungs-
übungen
Florian Hochtaunus 04-1

ANDREAS
KNIPPLER
Überörtliche
Einheiten
Florian Hochtaunus 04-2

NORBERT
FISCHER
Pressebeauftragter Brandschutzaufsichtsdienst
Florian Hochtaunus 04-3

VALENTIN
REUTER
Digitalisierung
in der Feuerwehr
Florian Hochtaunus 04-4

DANIEL
GUISCHARD
Führungs-
kräfteausbildung
Florian Hochtaunus 04-5

STEFAN
SAUER
Florian Hochtaunus 04-6

ULLRICH
HILLER
Brandschutzerziehung und
-aufklärung
Kein Einsatzdienst

NN
NN
NN
KREIS
BRANDMEISTER
Den KBM sind spezifische Aufgabengebiete zugeteilt, weitere Aufgaben ergeben sich aus dem laufenden Dienstbetrieb.
Im Einsatzdienst unterstützen und beraten die benannten KBM den Einsatzleiter vor Ort.
EINSATZ
KRITERIEN
Die Einsatzkriterien für den Führungs- und Brandschutzaufsichtsdienstes des Hochtaunuskreises wurden gemäß des Gemeinsamen Runderlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) und des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit (HMAFG) zur Festlegung der Einsatzstichworte für Brand-, Hilfeleistungs- und Rettungsdiensteinsätze vom 4. August 2009 (StAnz. S. 1914), veröffentlicht am 31. August 2009 .
Die Einsatzkriterien für den Führungs- und Brandschutzaufsichtsdienstes des Hochtaunuskreises wurden gemäß des Gemeinsamen Runderlasses des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport (HMdIS) und des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Familie und Gesundheit (HMAFG) zur Festlegung der Einsatzstichworte für Brand-, Hilfeleistungs- und Rettungsdiensteinsätze vom 4. August 2009 (StAnz. S. 1914), veröffentlicht am 31. August 2009 .
Der Brandschutzaufsichtsdienst ist zu informieren bei einer Häufung gleicher Einsätze H 1 und H 2, die in der Zentralen Leitstelle besondere Einsatzlenkungsmaßnahmen notwendig machen könnten (z. B. Hochwasser, Sturmschäden usw.)
Der Brandschutzaufsichtsdienst ist zu informieren bei einer Häufung gleicher Einsätze H 1 und H 2, die in der Zentralen Leitstelle besondere Einsatzlenkungsmaßnahmen notwendig machen könnten (z. B. Hochwasser, Sturmschäden usw.)
Es bleibt dem Einsatzsachbearbeiter der Zentralen Leitstelle unbenommen und es ist ihre Pflicht in besonderen Fällen und bei besonderen Ereignissen, auch aus dem Bereich des Rettungsdienstes den Brandschutzaufsichtsdienst zu informieren.
Der Brandschutzaufsichtsdienst entscheidet, nach Information durch die Zentrale Leitstelle in eigenem Ermessen über den eigenen Einsatz.
Bei Ausrücken des Brandschutzaufsichtsdienstes, ist der KBM Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu alarmieren.
In Fällen, die ein außergewöhnliches Medieninteresse erkennen lassen (z. B. Großbrände u. ä.) ist der KBM Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu informieren.
