Flauschige Unterstützung für den Rettungsdienst im Hochtaunuskreis und die Bad Homburger Feuerwehr!

04. April 2022 – Dafür wurden heute 500 sogenannte „Rettungsteddys“ durch AKIK (Aktionskomitee Kind im Krankenhaus) in Zusammenarbeit mit der Stiftung Giersch an die Rettungskräfte übergeben. Der Rettungsteddy ist seit vielen Jahren ein wichtiger Helfer bei Kindernotfalleinsätzen und erleichtert den Einsatzkräften die Kommunikation mit jungen Patient/innen. Umso mehr freuen wir uns, den Rettungsteddy nun auch … Weiterlesen …

Einsatzbefehl des Landes Hessen – Katastrophenschutz des Hochtaunuskreises koordiniert Ländereinsatz im Regierungsbezirk Köln

Der Katastrophenschutz des Hochtaunuskreises übernimmt gemeinsam mit der Feuerwehr Offenbach die Einsatzabschnittsleitung und die Entsendung von 600 Einsatzkräften des Landes Hessen in das Katastrophengebiet nach Nordrheinwestfalen in den Regierungsbezirk Köln. Damit folgt der Katastrophenschutz dem Einsatzbefehl „Alarm Ländereinsatz“ des Landes Hessen. Die Leitung des technischen und personellen Einsatzes für das Land Hessen übernimmt Branddirektor Daniel … Weiterlesen …

„Retter ohne Impfschutz“

Hochtaunusfeuerwehren und Verbände kämpfen für sofortige Impfung der Feuerwehren – Es kann und darf nicht sein, dass unser Einsatz für das Allgemeinwohl mit Füßen getreten wird, da bei unserem Einsatz und unserem Engagement offensichtlich der wichtige Gesundheitsschutz keine Beachtung findet.

Durchführung von Jahreshauptversammlungen der Freiwilligen Feuerwehr und der Feuerwehrvereine

Bei der Frage ob eine Jahreshauptversammlung durchgeführt werden kann muss grundsätzlich ganz genau zwischen der öffentlich-rechtlichen Einrichtung Freiwillige Feuerwehr und dem Feuerwehrverein unterschieden werden.

Es ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen die JHV der Freiwilligen Feuerwehr (als Organisation der Gemeinde) durchzuführen. Dies wird sogar gemäß Erlass des Landes Hessen ausdrücklich möglich gemacht. Ebenso tagen ja auch z.B. die Gemeindeparlamente etc.. Die Notwendigkeit sollte aber dringend erforderlich sein und begründet sich in erster Linie mit der erforderlichen Durchführung von Wahlen der Funktionsträger (z.B. Stadtbrandinspektor, Gemeindebrandinspektor, Wehrführer oder deren Stellvertreter). Ob man eine solche JHV durchführen möchte, sollte man allerdings genau prüfen und vom aktuellen Pandemiegeschehen (Inzidenz) abhängig machen. Ein gutes Hygienekonzept ist hier unerlässlich.

Die Durchführung von Jahreshauptversammlungen der Vereine (egal welche Vereine) ist derzeit grundsätzlich nicht gestattet. Hierfür sollten auch alle Mitglieder ein Verständnis aufbringen können.
Der Form halber möchten wir auf folgendes Hinweisen: Es ist nicht zulässig die JHV der Freiwilligen Feuerwehr durchzuführen weil es dafür einen gesetzlichen Rahmen gibt, und dann im Anschluss die JHV des Feuerwehrvereins durchzuführen. Solltet ihr dennoch eine JHV durchführen wollen, ist dafür die Genehmigung der zuständigen Behörden (Gesundheitsamt) erforderlich.

Im Folgenden stellen wir Euch gerne ein paar nützliche Links zur Verfügung. Hier wurde die Gesetzeslage dem Pandemiegeschehen angepasst. Beim ersten Link bitten wir um Beachtung von § 5.

Beim zweiten Link findet ihr das Wesentliche unter B. Besonderer Teil § 1 (dort die drei letzten Absätze).

https://www.gesetze-im-internet.de/gesruacovbekg/BJNR057000020.html

https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/bBESYN3flBYTOV5Bipg;wwwsid=90AF74EB9550F7EBB9001AE64CDB3B2D.web07-pub?0

https://www.feuerwehr-hessen.de/fachinformationen-rechtliches